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Neue Informationen zum

Kinderzuschlag

Wir informieren Sie: Der Kinderzuschlag ist durch die vergangenen Rechtsänderungen nun für mehr Familien als zuvor zugänglich und selbst ein sehr geringer Anspruch berechtigt zum Bezug von Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Informieren Sie sich mit dem neuen Flyer "Kinderzuschlag". Neben der gesetzlichen Erhöhung des KiZ beinhaltet er

  • ein Rechenbeispiel zur Orientierung,
  • die Wegweiser zur Selbstinformation und Antragsstellung im Internet,
  • eine Auflistung unschädlicher Veränderungen im Bezugszeitraum,
  • Informationen zu den durch den Kiz Bezug zugänglichen Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • und eine Erläuterung bezüglich der einmaligen Beschaffung von digitalen Endgeräten.

Weitere Informationen: Merkblatt Kinderzuschlag

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