Aktuelle Termine

Aktuelle Regelungen

Öffnung der Schulen ab 22.02.2021

Das Hessische Kultusministerium hat heute ein Schreiben an Eltern und Lehrkräfte mit Informationen über den Schulbetrieb ab Mo, 22.02.2021, verschickt, über die wir hier sofort informieren.

Das Schreiben haben alle Eltern erhalten. Es liegt zudem im Schulportal und kann dort jederzeit abgerufen werden.

  • Jahrgangsstufen5 und 6
    Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 haben ab Mo, 22.02.2021, Wechselunterricht in geteilten Klassen (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21"). Die genaue Ausgestaltung und die Einteilung der Lerngruppen wird allen noch mitgeteilt. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Bitte auch die Regelungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern beachten.
  • Jahrgangsstufen 7. 8, 9, 10 und E2
    Die Schülerinnen und Schüler verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Die aktuellen Regelungen gelten zunächst fort. Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz finden während des Distanzunterrichts auch weiterhin nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird beobachtet, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können.
  • Jahrgangsstufe Q4
    Die Schülerinnen und Schüler der Q4 haben weiterhin wie bisher Präsenzunterricht.

Weiterhin können – unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden. Sobald wir Informationen hierzu erhalten, werden alle informiert.

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6
Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden, kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

  • eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
  • die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder
  • ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können,wird diese Bestätigung des Arbeitgebers benötigt. 

Zusammenstellung aller Informationen

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