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Regelung ab Fr, 19.11.2021

Die Neunte Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main vom 16.11.2021, die am Freitag, 19.11.2021, in Kraft tritt, besagt: "In Schulgebäuden [...] besteht [...] eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 der CoSchuV auch nach Einnahme des Sitzplatzes."

D.h. ab einschließlich Fr, 19.11.2021, besteht wieder eine Pflicht des Tragens einer Maske am Sitzplatz. 

Eine detaillierte Studie weist das maximale Risiko einer Coronainfektion für verschiedene Szenarien mit und ohne Masken aus. Die Max-Planck-Gesellschaft schreibt:

"Sogar drei Meter Abstand schützen nicht. Selbst bei dieser Distanz dauert es keine fünf Minuten, bis sich eine ungeimpfte Person, die in der Atemluft eines Corona-infizierten Menschen steht, mit fast 100prozentiger Sicherheit ansteckt. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute ist: Wenn beide gut sitzende medizinische oder noch besser FFP2-Masken tragen, sinkt das Risiko drastisch."

und

"Auch wenn die detaillierte Analyse der Göttinger Max-Planck-Forscher zeigt, dass dicht abschließende FFP2-Masken im Vergleich zu gutsitzenden OP-Masken 75 mal besser schützen und die Trageweise einer Maske einen deutlich Unterschied macht: Auch medizinische Masken reduzieren das Ansteckungsrisiko schon deutlich im Vergleich zu einer Situation ganz ohne Mund-Nasenschutz. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen in der Pandemie eine Maske tragen“, sagt Mohsen Bagheri. Und Eberhard Bodenschatz ergänzt: „Unsere Ergebnisse zeigen noch einmal, dass das Maske-Tragen an Schulen und auch generell eine gute Idee ist."

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