Die hessische Landesregierung hat aufgrund der aktuellen pandemischen Situation heute eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.
Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden sein.
Ab einschließlich 46. Woche gilt der neue Testrhythmus verbindlich.
Weitere Hinweise
Je mehr Menschen im Umfeld unserer Schülerinnen und Schüler geimpft sind, desto mehr sind diejenigen geschützt, die sich noch nicht impfen lassen können. Daher sollten sich alle, für die eine Impfung empfohlen wird, wenn immer möglich, impfen lassen. Diese dringende Empfehlung gilt genauso für die Lehrkräfte und das sonstige in Schule tätige Personal.