Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Umständen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung | Stadt Frankfurt am Main
- Schülerbeförderung | Stadt Frankfurt am Main
- Schülerbeförderung - Verwaltungsportal Hessen
Bei Fragen wenden Sie sich an die Servicestelle des Stadtschulamtes:
Tel:: 069-212 38574
Mail: schuelerbefoerderung.amt40@stadt-frankfurt.de
Wichtig:
Der Schulbesuch kann erst auf den Formularen bestätigt werden, wenn dieser bis zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich erfolgt ist. Eine Bestätigung eines zukünftigen Schulbesuchs ist nicht möglich.
Die rechtliche Grundlage für eine Kostenerstattung erfordert den Nachweis, dass die entsprechende Leistung – also der Schulbesuch beziehungsweise die damit verbundenen Kosten – bereits erbracht wurde. Daher kann eine Bestätigung ausschließlich rückwirkend für einen bereits absolvierten Zeitraum erfolgen.